Verbesserte Kennzeichnung von Fleischerzeugnissen

Verbesserte Kennzeichnung von Fleischerzeugnissen

Ein Entwurf zur Änderung der Lebensmittel - Kennzeichnungsverordnung sieht vor, dass die Verbraucher künftig besser über die Zusammensetzung von fleischhaltigen Erzeugnissen informiert werden müssen.

Fertiggerichte, Fleischerzeugnisse oder andere zusammengesetzte Lebensmittel, die Fleisch enthalten, müssen demnach auf dem Etikett genau angeben, von welcher Tierart das verwendete Fleisch stammt. Nur Skelettmuskulaturfleisch darf als Fleisch bezeichnet werden.

Separatorenfleisch muss gesondert in der Zutatenliste aufgeführt werden. Beim Separatorenfleisch handelt es sich um "Restfleisch". Dies wird maschinell von grob ausgelösten Knochen getrennt und hat keine Fleischstrukturen mehr. Es gilt als gefährlich, da in der Separator-Maschine Rückenmark in das Fleisch gelangen kann. Separatorenfleisch vom Rind ist weiterhin verboten.

Innereien müssen unter ihrem Namen auf der Zutatenliste benannt werden.

Fett- und Bindegewebeanteil darf im Erzeugnis einen festgelegten Höchstwert nicht überschreiten.

Mit der vorgeschlagenen Änderung wird die Richtlinie 2001/101/EG der Europäischen Kommission in das Deutsche Recht umgesetzt.

Quelle: BMVEL-Info 43-44 (2002)

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