Neue Rechtslage beim Zutatenverzeichnis

Neue Rechtslage beim Zutatenverzeichnis ab November 2005

Allgemeines

Das Zutatenverzeichnis ist eine Aufzählung aller Zutaten eines Lebensmittels zum Zeitpunkt ihrer Verwendung bei der Herstellung. Ihre Nennung erfolgt abhängig von ihrem Gewichtsanteil. Die Zutaten mit dem höchsten Gewichtsanteil werden zuerst genannt. Unter einer Zutat versteht man jeden Stoff, einschließlich der Zusatzstoffe, der bei der Herstellung eines Lebensmittels verwendet wird und unverändert oder verändert im Enderzeugnis vorhanden ist. Bisher gibt es einige Regelungen, die es dem Allergiker erschweren, das Vorhandensein bestimmter Stoffe in einem Lebensmittel auszuschließen. Die neue Richtlinie soll dies nun ändern. Sie tritt im November 2005 in Kraft.

Gegenüberstellung der wichtigsten Unterschiede und Neuerungen

Alte Regelung Neue Regelung
Ausnahmen vom Zutatenbegriff sind

Zusatzstoffe, Aromen, Enzyme und Mikroorganismen, die im Endprodukt keine technologische Wirkung mehr haben, sowie ihre Lösungsmittel oder Trägerstoffe
Bestandteile, die bei der Herstellung vorübergehend entfernt und in entsprechender Menge wieder zugeführt werden, z.B Fruchtfleisch bei der Saftherstellung
Diese müssen nicht im Zutatenverzeichnis genannt werden!
Ausnahmen vom Zutatenbegriff müssen aufgeführt werden, wenn es sich dabei um Stoffe handelt, die häufig/schwerwiegende Symptome einer Lebensmittelunverträglichkeit hervorrufen. Diese Hauptallergene sind:
glutenhaltige Getreide, Krebstiere,Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesamsamen und die jeweils daraus hergestellten Erzeugnisse, außerdem Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg, angegeben als SO2
25%-Regelung bei zusammengesetzten Zutaten:
Die Einzelzutaten einer zusammengesetzten Zutat müssen nur dann genannt werden, wenn die zusammengesetzte Zutat mehr als 25% des Lebensmittels ausmacht
Aufhebung der 25% Regelung, d.h. die Nennung aller Einzelzutaten ist vorgeschrieben, Ausnahmen bestehen bei:
zusammengesetzten Zutaten, für die kein Zutatenverzeichnis vorgeschrieben ist, z.B. Käse, Joghurt; zusammengesetzten Zutaten, die weniger als 2% Gewichtsanteil im Produkt ausmachen und deren Zusammensetzung in einer Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist, z.B. Konfitüre; Kräuter und Gewürzmischungen mit einem Anteil unter 2%; Aromen; diese müssen aufgrund des Rezepturgeheimnisses nicht genannt werden
Zusammenfassung verschiedener Lebensmittel zu einer Klasse im Zutatenverzeichnis möglich Verwendung einiger Klassennamen nicht mehr möglich; Weiterhin zulässige Klassennamen sind:
pflanzliches Öl/Fett, tierisches Öl/Fett, Stärke, Fisch, Käse, Gewürze und Kräuter unter 2%, Kaumasse, Zucker (für Saccharose jeder Art), Paniermehl, Dextrose, Milcheiweiß, Kakaobutter, Wein, Fleisch (mit Nennung der Tierart), Mehl (mit Aufzählung der Getreidearten)
  Lückenlose Nennung potentiell allergener Lebensmittelbestandteile, auch bei der Zusammenfassung der Zutaten in eine Klasse

Schwierigkeiten, die weiterhin bestehen oder neu hinzukommen

  • Ab 24. November 2005 werden sowohl Produkte angeboten, die der neuen Richtlinie entsprechen, als auch Produkte, deren Kennzeichnung nach der alten Verordnung vorgenommen wurde. Dieses Problem besteht solange, bis die alten Bestände aufgebraucht worden sind.
  • Die neuen Regelungen bringen vor allem Erleichterung für Personen mit Reaktionen auf Hauptallergene. Für Personen, die auf andere Stoffe reagieren, bestehen weiterhin die Schwierigkeiten mit dem Zutatenverzeichnis, da nach wie vor alle Kräuter und Gewürze außer Senf und Sellerie, die weniger als 2% des Produktes ausmachen, zu Kräutern und Gewürzen zusammengefasst werden dürfen.
  • Lebensmittel und Erzeugnisse, die zu den Hauptallergenen zählen und bei der Produktherstellung verwendet werden, gelten ausnahmslos als Zutat und müssen deswegen im Zutatenverzeichnis genannt werden. Dies gilt auch für Stoffe, die ein geringes allergenes Potential besitzen. Dies führt dazu, dass auch verträgliche Lebensmittel vom Speiseplan gestrichen werden. Bis 2007 soll jedoch eine Liste erstellt werden, die alle Verarbeitungserzeugnisse aus Hauptallergenen erhält, die kein allergenes Potential besitzen.

Quelle:Koch S: Ernährungsumschau 52 (2005), S. 108 - 111

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