Eierkennzeichnung
Eierkennzeichnung schafft Klarheit über Herkunft und Haltungsform
Was steht auf dem Eier-Stempel?
Seit dem 1. Januar 2004 ist die EU-Verordnung zur Kennzeichnung der Eier in Kraft. Demnach muss jedes Ei der Güteklasse A (Konsumeier für private Haushalte) mit dem Erzeugercode gestempelt werden und auch auf der Verpackung muss die Haltungsform für diese Eier angegeben werden. Bis dahin war die EU-einheitliche Kennzeichnung der Eier freiwillig, und die bisherigen Erzeugercodes konnten weiter verwendet werden.
Die Codes werden in der folgenden Reihenfolge auf die Eier aufgedruckt:
1. Code für das Haltungssystem
Auf Verpackungen mit Eiern der Klasse A müssen Angaben über die Art und Weise der Legehennenhaltung gemacht werden. Folgende Bezeichnungen sind zulässig:
0 = Ökologische Erzeugung
1 = Freilandhaltung
2 = Bodenhaltung
3 = Käfighaltung
2. Code des Registrierungsmitgliedstaates (z.B.)
AT = Österreich
BE = Belgien
DE = Deutschland
NL = Niederlande
Hinweis: Mit dieser Angabe ist aber nicht gesagt, dass das Ei auch in diesem Land gelegt wurde, möglicherweise wurde es nur dort verpackt. Wer auf deutsche Eier Wert legt, sollte nach dem Zeichen D/D/D (siehe unten) suchen.
3. Nummern-Code für den Betrieb
4. Stallnummer
Zusätzliche Sicherheit für den Verbraucher: D/D/D für Deutschland "D/D/D-Herkunftssicherung" heißt das Wort, das Verbrauchern und Handel in Zukunft noch mehr Sicherheit beim Eier-Kauf bietet. Hinter der Herkunftssicherung, die sich auf der Verpackung durch "D/D/D" darstellt, verbirgt sich die Garantie eierproduzierender Betriebe für einen einheitlich dokumentierten Produktionsprozess unter fest definierten Rahmenbedingungen und stetigen Kontrollen. So sichern die Betriebe zu, dass die Legehennenküken in Deutschland schlüpfen, in Deutschland aufwachsen und ihre Eier als Legehennen in Deutschland legen.
Die Formel lautet also: D/D/D heißt dreimal deutsche Herkunft. Außerdem gewährleisten die Betriebe die legefarmnahe Sortierung, Kennzeichnung und Verpackung.
Eier aus Drittstaaten, die keine den EU-Regelungen vergleichbaren Haltungsanforderungen haben, müssen auf dem Ei mit dem Herkunftsland und der Angabe "Nicht-EU-Norm" gekennzeichnet werden.




