Änderungen bei den Lebensmittel-Zusatzstoffen

Änderungen bei den Lebensmittel-Zusatzstoffen

Im Rahmen der 2. Änderung der sogenannten Miscellaneous-Richtlinie wurden sieben Zusatzstoffe neu zugelassen und Anwendungsgebiete bereits zugelassener Zusatzstoffe neu definiert. Diese Richtlinie regelt alle Zusatzstoffe in der Europäischen Union, die nicht als Farb- und Süßungsmittel eingesetzt werden.

Zusätzlich zu den bisher erlaubten allgemein verwendbaren Zusatzstoffen (Anlage 4 Teil A ZZulV) wurden zugelassen:

E-Nummer Name Anwendung
E 469 enzymatisch hydrolysierte Carboxymethylcellulose Dickungsmittel
E 920 L-Cystein Mehlbehandlungsmittel
E 1103 Invertase  
E 1451 acetylierte oxidierte Stärke Dickungsmittel

Zusätzlich zu den bisher erlaubten beschränkt einsetzbaren Zusatzstoffen (Anlage 4 Teil B ZZulV) wurden zugelassen:

E-Nummer Name Höchstmenge
E 468 vernetzte Natriumcarboxymethylcellulose 30g/kg Lebensmittel
E 459 Beta-Cyclodextrin quantum satis ("so wenig wie möglich, so viel wie nötig")
E 425 Konjak 10g/kg Lebensmittel

Das Einsatzgebiet von Nitrat und Nitrit hat sich ebenfalls geändert. Bisher durften die beiden Zusatzstoffe für verschiedene technologische Zwecke eingesetzt werden (z.B. als Stabilisatoren). Nach der neuen Richtlinie ist der Einsatz dieser Verbindungen auf die Konservierung von Lebensmitteln beschränkt.

Quelle: Muermann B., Ernährungs-Umschau 48 (2001), S. 17-18

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