Babynahrung und „Diätprodukte“ neu geregelt

Autor/in: , Redaktion: Dr. Bertil Kluthe
© Kluthe-Stiftung Ernährung und Gesundheit

Dienstag, 25. Juni 2013

Klarere Festlegungen sollen Verbraucherschutz dienen

Für Babynahrung, diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und kalorienarme Lebensmittel gelten fortan strengere Regeln. Basierend auf einem Kompromiss der EU-Staaten hat das Europaparlament dazu am 11. Juni 2013 eine neue Verordnung erlassen. Die Neuregelung wird innerhalb weniger Wochen in Kraft treten. Für bereits hergestellte Lebensmittel greift eine Übergangsregelung.

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„Säuglinge, Kleinkinder und schwerkranke Menschen sind ganz klar keine gewöhnlichen Verbraucher, und es ist unsere Pflicht als Gesetzgeber, strengere Vorschriften festzulegen, zum Beispiel zur Zusammensetzung und Kennzeichnung von Lebensmitteln, die für sie bestimmt sind“, sagte Europa-Parlamentsmitglied Frédérique Ries. Sie hält es aber auch für wichtig, „im Dschungel von Lebensmittelprodukten aufzuräumen, indem wir das Konzept sogenannter diätetischer Lebensmittel abschaffen“, welches durch „Marketing-Kunstgriffe ausgeschlachtet“ werde.

Säuglingsanfangsnahrung darf gemäß der neuen Verordnung nicht mehr in einer Weise beworben werden, die ihren Gebrauch idealisiert, zum Beispiel durch die Abbildung glücklicher Babys. Mütter sollen durch diese Veränderung nicht länger unterschwellig dazu motiviert werden, der industriell hergestellten Babynahrung den Vorzug vor dem Stillen zu geben. Doch nicht nur die Aufmachung, sondern auch der Inhalt der Säuglingsanfangsnahrung wurde neu geregelt. Dazu gehört, dass Pestizide „auf ein Mindestmaß“ zu begrenzen sind.

Auch die Kennzeichnung und Zusammensetzung von Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke und eine gewichtskontrollierende Ernährung wurden neu geregelt. So wird für die Kennzeichnung glutenfreier oder geringfügig glutenhaltiger Lebensmittel und laktosefreier oder -haltiger Produkte eine europaweite Harmonisierung angestrebt. Bei Lebensmitteln, die als Mahlzeitenersatz dienen, bestehe Verwechslungsgefahr mit Lebensmitteln für den allgemeinen Verzehr, welche zur gewichtskontrollierenden Ernährung angeboten werden. Hier soll durch entsprechende Regelungen mehr Klarheit geschaffen werden.

Weiter fordert das Parlament die Europäische Kommission dazu auf, den ernährungsphysiologischen Nutzen sogenannter „Wachstumsmilch“ zu untersuchen. Diese als besonders für Kleinkinder geeignet beworbenen Milchprodukte auf Kuh-, Ziegenmilch-, Soja- oder Reisbasis sind hinsichtlich ihrer Eignung umstritten. Neben der Tauglichkeit von Wachstumsmilch soll die Erfordernis von Rechtsvorschriften für Sportler-Lebensmittel geprüft werden.

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verfasst von am 25. Juni 2013 um 05:34

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