BfR aktualisiert Höchstmengenvorschläge für Vitamine und Mineralstoffe in NEM und angereicherten Lebensmitteln

Autor/in: , Redaktion: Dr. Bertil Kluthe
© Kluthe-Stiftung Ernährung und Gesundheit

Dienstag, 20. April 2021

17 Jahre nach der ersten Fassung hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) seine Höchstmengenvorschläge für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) und angereicherte Lebensmittel anhand neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse überarbeitet. So möchte das BfR die Bevölkerung vor einer übermäßigen Aufnahme von Nährstoffen schützen.

Hersteller von NEM und angereicherten Lebensmitteln werben mit positiven Effekten ihrer Produkte auf Gesundheit, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit. Ihre Werbeversprechen zeigen Wirkung: Etwa jeder dritte Erwachsene hierzulande nimmt regelmäßig NEM ein, darunter viele vitamin- und mineralstoffhaltige Produkte. Dabei ist ein Großteil der deutschen Bevölkerung ausreichend mit diesen Nährstoffen versorgt. Nur bei wenigen Vitaminen und Mineralstoffen wie Folsäure, Vitamin D, Calcium und Jod unterschreitet die Aufnahme über die übliche Kost die Zufuhrempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Dies gilt etwa für die Folsäureaufnahme schwangerer Frauen oder Vitamin D in der älteren Bevölkerung. Wer sich ausgewogen und abwechslungsreich ernährt, zusätzlich hoch dosierte NEM einnimmt und das ganze eventuell noch mit angereicherten Lebensmitteln komplettiert, tut sich womöglich nichts Gutes. Denn auch eine Überversorgung mit Vitaminen und Mineralstoffen kann negative gesundheitliche Folgen haben. „Viel hilft viel – das ist auch bei Vitaminen und Mineralstoffen ein Trugschluss“, warnt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Die Dosis entscheidet, ob sie unserer Gesundheit nützen oder schaden“.

Bislang existieren weder national noch im europäischen Raum verbindliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in NEM und angereicherten Lebensmitteln. Daher hat das BfR seine bisherigen Höchstmengenvorschläge unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse aktualisiert. Sie sollen als Diskussionsgrundlage für das Risikomanagement dienen, die Basis für gesetzliche Höchstmengenregelungen auf EU-Ebene schaffen und damit letztendlich die Konsumenten vor einer übermäßigen Nährstoffaufnahme schützen.

Bei der Ableitung seiner Empfehlungen versucht das BfR den Spagat zwischen der Ermöglichung einer signifikanten zusätzlichen Nährstoffaufnahme durch NEM und angereicherte Lebensmittel einerseits und zugleich dem Schutz der überwiegend gut versorgten Bevölkerung vor einer übermäßigen Nährstoffaufnahme. Daher berücksichtigt das BfR zusätzlich zu den jeweiligen Referenzwerten die Aufnahme von Vitaminen und Mineralstoffen durch die übliche Ernährung sowie die abgeleiteten tolerierbaren Tageshöchstmengen. Um auch Jugendliche vor einer Überversorgung zu schützen, wurde die Altersgruppe der 15- bis 17-Jährigen als Bezugsgruppe für die Höchstmengenbestimmung für NEM ausgewählt. Außerdem wurde bei beinahe jedem Nährstoff ein Unsicherheitsfaktor mit einberechnet, der wissenschaftlichen Unsicherheiten und möglichen Risiken durch die Einnahme verschiedener NEM gleichzeitig Rechnung trägt. Bei der Ableitung der Höchstmengen für angereicherte Lebensmittel wurden die tolerierbaren Tageshöchstmengen und Ernährungsgewohnheiten jüngerer Kinder mitberücksichtigt.

Weitere Informationen finden Sie in der BfR-Stellungnahme mit Links zur Höchstmengenbestimmung einzelner Vitamine und Mineralstoffe.

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verfasst von am 20. April 2021 um 08:28

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