Die Nationale Stillkommission empfiehlt: Beikosteinführung individuell entscheiden
Autor/in: Dr. oec. troph. Christina Bächle,
Redaktion: Dr. Bertil Kluthe
© Kluthe-Stiftung Ernährung und Gesundheit
Dienstag, 9. Juni 2015
In einer aktuellen Stellungnahme betont die Nationale Stillkommission, dass ihre Empfehlungen zur Stilldauer und zur Einführung von Beikost nach wie vor gelten. Demnach sollten Säuglinge mindestens vier Monate lang ausschließlich gestillt und Beikost frühestens zu Beginn des fünften Monats eingeführt werden.
Anlass für die Stellungnahme war die Aktualisierung der S3-Leitlinie zur Allergieprävention im Juli 2014, die von der Deutschen Gesellschaft für Allergologie und klinische Immunologie (DGAKI) und der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) unter Mitwirkung weiterer medizinischer Fachgesellschaften ausgearbeitet und herausgegeben wurde. Im Unterschied zur vorherigen Version der Leitlinie von 2009 sahen die Vertreter der Fachgesellschaften keine wissenschaftliche Evidenz für eine Verlängerung der Stilldauer zur Prävention atopischer Erkrankungen: „Stillen hat viele Vorteile für Mutter und Kind. Die aktuelle Datenlage unterstützt die Empfehlung, dass für den Zeitraum der ersten vier Monate voll gestillt werden soll. (Evidenzgrad A, starke Empfehlung).“
Hinsichtlich des Zeitpunkts für die Beikosteinführung wird in der aktuellen S3-Leitlinie zur Allergieprävention verstärkt darauf hingewiesen, dass gesicherte Belege für einen Vorteil bei einer Beikosteinführung deutlich nach dem vierten Monat fehlen. Die aktuelle Empfehlung zur Beikosteinführung wird ausschließlich mit dem steigenden Nährstoffbedarf von Säuglingen ab einem Alter von fünf Monaten begründet: „Die zu der Zeit in Deutschland existierende Empfehlung, Beikost nach dem vollendeten vierten Lebensmonat einzuführen, ist aus Gründen eines steigenden Nährstoffbedarfs sinnvoll. Eine Verzögerung der Beikosteinführung soll aus Gründen der Allergieprävention nicht erfolgen. (Evidenzgrad A, starke Empfehlung)“.
Obwohl die Fachgesellschaften in ihrer Leitlinie darauf hinweisen, die aktuell gültigen Empfehlungen in Deutschland zu unterstützen, stimmt dies nicht ganz. Denn: Die Herausgeber der nationalen Empfehlungen zur Stilldauer und Beikosteinführung – die Nationale Stillkommission, das Forschungsinstitut für Kinderernährung (FKE), das Netzwerk Junge Familie und die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) – empfehlen einen längeren Zeitraum für ausschließliches Stillen, und zwar vier bis sechs Monate. Nach Prüfung der wissenschaftlichen Datenlage unter Berücksichtigung der in der Leitlinie zitierten Studien bleibt die Empfehlung dieser Institutionen, „Beikost individuell in Abhängigkeit vom Gedeihen und der Essfähigkeit des Kindes keinesfalls vor dem Beginn des fünften Monats und nicht später als zu Beginn des siebten Lebensmonats einzuführen und auch nach der Einführung von Beikost weiter zu stillen, so lange Mutter und Kind mögen.“ Grund dafür sind sowohl ernährungsphysiologischen Aspekten als auch Daten über den Zusammenhang zwischen ausschließlichem Stillen, der Einführung von Beikost und dem Wachstum, der Entwicklung und späteren Krankheitsrisiken des Kindes. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass wissenschaftliche Belege für die Aussage, Beikost sei aufgrund des steigenden Nährstoffbedarfs bereits zwingend ab dem vollendeten vierten Monat erforderlich, fehlen.
- Da uneinheitliche Handlungsempfehlungen Multiplikatoren (hierzu zählen beispielsweise Hebammen, Ernährungsberater und Kinderärzte) und Eltern verunsichern, plädiert die Nationale Stillkommission dafür, basierend auf ihren vorherigen Ausführungen, die folgenden im Konsens verabschiedeten Handlungsempfehlungen zum Stillen und zur Beikostfütterung zu kommunizieren:
Säuglinge (mit und ohne Allergierisiko) sollten mindestens bis zum Beginn des fünften Monats ausschließlich gestillt werden. - Auch nach Einführung von Beikost – frühestens mit Beginn des fünften Monats, spätestens mit Beginn des siebten Monats – sollten Säuglinge weiter gestillt werden.
- Ab wann ein Säugling innerhalb des genannten Zeitfensters zusätzlich Beikost benötigt, ergibt sich individuell in Abhängigkeit vom Gedeihen und der Essfähigkeit des Kindes.
- Die Stilldauer insgesamt bestimmen Mutter und Kind.
Quellen einblenden
- Bundesinstitut für Risikobewertung (2015): Update der S3-Leitlinie Allergieprävention weicht von Stillempfehlung der Nationalen Stillkommission ab. Stellungnahme der Nationalen Stillkommission am BfR vom 30. April 2015.
- Deutsche Gesellschaft für Allergologie und klinische Immunologie (DGAKI), Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) (2014): S3-Leitlinie Allergieprävention – Update 2014.
verfasst von Dr. oec. troph. Christina Bächle am 9. Juni 2015 um 06:20
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