Im Klartext, bitte: Was steckt hinter Werbeversprechen?
Autor/in: Dr. oec. troph. Christina Bächle,
Redaktion: Dr. Bertil Kluthe
© Kluthe-Stiftung Ernährung und Gesundheit
Mittwoch, 20. November 2013
Seit Mai 2012 dürfen Lebensmittel nur noch mit gesundheitsbezogenen Aussagen beworben werden, die wissenschaftlich belegbar sind und durch das Europäische Parlament und den Rat genehmigt wurden. Doch kaum jemand weiß, was sich hinter den pauschalen Aussagen auf den Verpackungen verbirgt. Wir übersetzten Slogans der Sparte „Fette und Öle“.
Auf dem Workshop der Deutschen Gesellschaft für Fettwissenschaft in Hamburg, übersetzten Wissenschaftler kürzlich Werbeversprechen. Darf ein als fettfrei beworbenes Lebensmittel Fett enthalten? Und welche Menge an ungesättigten Fettsäuren entspricht einem „hohen Gehalt“? Wir fassen die Ergebnisse zusammen.
- „fettarm“: Der höchst mögliche Fettgehalt beträgt 3 Gramm Fett je 100 Gramm bei festen Lebensmitteln oder 1,5 Gramm Fett je 100 Milliliter bei flüssigen Lebensmitteln. Einzige Ausnahme ist teilentrahmte Milch, die bis zu 1,8 Gramm Fett je 100 Milliliter enthalten darf.
- „fettfrei/ohne Fett“: Auch als „fettfrei“ beworbene Lebensmittel dürfen eine geringe Menge an Fett enthalten. Erlaubt sind bis zu 0,5 Gramm Fett in 100 Gramm bzw. 100 Millilitern eines Lebensmittels. Nicht gestattet sind allerdings Bezeichnungen, dass ein Produkte zu „X Prozent fettfrei“ sei.
- „arm an gesättigten Fettsäuren“: Diese und gleichbedeutende Angaben dürfen nur Produkte tragen, die insgesamt weniger als 1,5 Gramm gesättigte Fettsäuren oder Transfettsäuren in je 100 Gramm (feste Lebensmittel) oder 200 Milliliter (flüssige Lebensmittel) enthalten. Außerdem dürfen die gesättigten Fettsäuren und Transfettsäuren zu maximal einem Zehntel des gesamten Energiegehaltes des Produkts beitragen.
- „frei von gesättigten Fettsäuren“: Das Lebensmittel enthält höchstens 0,1 Gramm gesättigte Fettsäuren oder Trans-Fettsäuren.
- „mit einem hohen Gehalt an einfach/mehrfach ungesättigten Fettsäuren“: Mindestens 45 Prozent der Fettsäuren in dem Lebensmittel sind einfach beziehungsweise mehrfach ungesättigt und die einfach oder mehrfach ungesättigten Fettsäuren liefern über ein Fünftel der Energie des Produkts.
- Quelle von Omega-3-Fettsäuren: Lebensmittel, die so ausgelobt werden, müssen entweder mindestens 300 Milligramm Alpha-Linolensäure oder 40 Milligramm Eicosapentaensäure oder Docosahexaenoidsäure pro 100 Gramm und pro 100 Kalorien enthalten.
- „mit einem hohen Gehalt an Omega-3-Fettsäuren“: Vorgeschrieben ist ein Gehalt von mindestens 600 Milligramm Alpha-Linolensäure oder 80 Milligramm Eicosapentaensäure oder Docosahexaenoidsäure pro 100 Gramm und pro 100 Kalorien des Produkts.
Lebensmittelindustrie und -handel weisen gerne auf einen geringen Fettgehalt und hohe Mengen an ungesättigten Fettsäuren – insbesondere Omega-3-Fettsäuren – hin. Trans-Fettsäuren sind dagegen aufgrund ihrer möglichen gesundheitsschädigenden Wirkung in Lebensmitteln nicht erwünscht. Bislang ist eine entsprechende Kennzeichnung auf Lebensmitteln nicht vorgeschrieben und auch noch nicht möglich, da zunächst die Bedeutung von Trans-Fettsäuren für die Ernährung geprüft werden muss. Es wird davon ausgegangen, dass weitere Maßnahmen ergriffen werden, sobald der Bericht veröffentlicht ist.
Quellen einblenden
- Homepage der Deutschen Gesellschaft für Fettwissenschaft
- aid (2013): Health Claims bei Fetten und Ölen: Was ist erlaubt? Online-Artikel vom 09.10.2013.
verfasst von Dr. oec. troph. Christina Bächle am 20. November 2013 um 10:54
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