Verbraucherorganisationen fordern gesetzliche Vorgaben für Kinderlebensmittel

Autor/in: , Redaktion: Dr. Bertil Kluthe
© Kluthe-Stiftung Ernährung und Gesundheit

Dienstag, 29. September 2015

Trotz der seit 2007 bestehenden freiwilligen Selbstbeschränkung der Lebensmittelindustrie lässt die ernährungsphysiologische Qualität der meisten speziell für Kinder vermarkteten Lebensmittel immer noch zu wünschen übrig. Medizinische Fachgesellschaften und Gesundheitsorganisationen fordern daher gesetzliche Begrenzungen für Kinderlebensmittel.

Erinnern Sie sich noch an die Lebensmittelwerbung während der Fußball-WM im letzten Jahr? Immer wieder warben vitale, gut aussehende Fußballspieler für zuckerhaltige Getränke und fetten Schokoaufstrich. Sportliche Höchstleistung dank der „richtigen“ Ernährung – wirklich geglaubt haben das (wenn überhaupt) wohl nur die Kinder. Damit wurde aber auch einmal mehr die Zielgruppe erreicht, mit möglicherweise langfristig fatalen Wirkungen. Derzeit ist in Deutschland mehr als jedes siebte Kind (15 Prozent) übergewichtig. Seit den 1980er und 1990er Jahren ist der Anteil der übergewichtigen Kinder um die Hälfte gestiegen. Ursachen für kindliches Übergewicht ist die Imbalance zwischen einer ständigen Verfügbarkeit von (insbesondere energiereichen) Lebensmitteln und einer geringeren körperlichen Aktivität.

Bereits 2007 haben zahlreiche Lebensmittelunternehmen der Europäischen Union, darunter auch namhafte deutsche Hersteller von Kinderlebensmitteln, zugesichert, bestimmte Regeln für an Kinder gerichtetes Marketing  zu befolgen. Zu diesen Regeln zählte beispielsweise, Lebensmittel nur dann für Kinder unter 12 Jahren zu bewerben, wenn diese bestimmte Nährwertanforderungen erfüllten. Im Rahmen einer aktuellen Stichprobe hat die Verbraucherorganisation Foodwatch nun die ernährungsphysiologische Qualität von Kinderlebensmitteln der Hersteller unter die Lupe genommen, die damals die Regeln des sogenannten „EU Pledges“ unterzeichnet haben. Für den Test wurde die Zusammensetzung von insgesamt 281 Kinderlebensmitteln mit den seit Anfang 2015 bestehenden Anforderungen der Weltgesundheitsorganisation WHO für ausgewogene Kinderlebensmittel verglichen. Das Ergebnis war alarmierend: Neun von zehn Produkten (90 Prozent) konnten die WHO-Anforderungen nicht erfüllen. Nur 29 der 281 Lebensmittel hätten demnach laut WHO für Kinder vermarktet werden dürfen.

Kindermarketing-Experte Oliver Huizinga von Foodwatch kritisiert: „Mit wohlklingenden Selbstverpflichtungen inszeniert sich die Lebensmittelbranche als Vorreiter im Kampf gegen Übergewicht und Fehlernährung – und vermarktet gleichzeitig tonnenweise Süßigkeiten und Junkfood gezielt an Kinder. Ein trauriges PR-Manöver, das nur von der eigenen Verantwortung ablenken soll. Die Lebensmittelwirtschaft ist nicht Teil der Lösung, sondern Kern des Problems.“ Foodwatch fordert daher gemeinsam mit der Deutschen Adipositas Gesellschaft, der Deutschen Diabetes Gesellschaft und diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe die Bundesregierung dazu auf, „an Kinder gerichtetes Marketing nur noch für Lebensmittel zu erlauben, die den WHO-Kriterien entsprechen.“ Wie das aktuelle Studienergebnis deutlich zeige, reichten rein freiwillige Maßnahmen der Lebensmittelindustrie nicht aus, konstatieren die Organisationen.

Das Desinteresse der Lebensmittelindustrie für gesündere Kinderlebensmittel erklärt Foodwatch durch damit einhergehende ökonomische Einbußen der Lebensmittelhersteller. So betrage die Gewinnspanne für Softdrinks 16,7 Prozent, während sich mit Obst weniger als ein Drittel der Gewinnspanne (4,5 Prozent) realisieren ließe.

In den Augen der medizinischen Fachgesellschaften und der verschiedenen Gesundheitsorgansationen ist die freiwillige Selbstverpflichtung der Lebensmittelindustrie aus mehreren Gründern wirkungslos:

  • Die vorgegebenen Nährwertgrenzen sind zu lasch. Während die WHO beispielsweise maximal 15 Prozent Zucker bei Kinder-Frühstücksflocken erlaubt, liegt der maximale Zuckergehalt im EU-Pledge doppelt so hoch. Die hohen Grenzwerte führen unter anderem dazu, dass auch fett- und salzreiche Chips als Kinderlebensmittel beworben werden dürfen.
  • Kindermarketing wird nicht konsequent genug eingeschränkt: Zwar gilt die Selbstverpflichtung der Lebensmittelindustrie für die klassische Werbung zum Beispiel im Fernsehen, allerdings werden weitere Marketingkanäle nicht berücksichtigt, etwa die Gestaltung der Verpackung oder kostenfreie Beigaben wie Comicfiguren. Auch Werbeaktionen in Supermärkten sind uneingeschränkt möglich.
  • Die Unterzeichnung des EU-Pledges war freiwillig. Nicht alle Lebensmittelhersteller (weder in Bezug auf Branchengrößen noch Eigenmarken des Lebensmittelhandels) haben die Selbstverpflichtung unterzeichnet.
  • Bislang liegt die Altersgrenze für die Beschränkung der Lebensmittelwerbung bei 12 Jahren. Aktuell wird gefordert, das Werbeverbot auf ein Alter von mindestens 16 Jahren weiter auszudehnen.

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verfasst von am 29. September 2015 um 07:33

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