Verbraucherzentralen: Vorschläge für klarere Kennzeichnung

Autor/in: , Redaktion: Dr. Bertil Kluthe
© Kluthe-Stiftung Ernährung und Gesundheit

Donnerstag, 21. Februar 2013

Bedarf laut Umfrage vorhanden

Joghurt
© Listener42

Rechtlich mögen sich Lebensmittelhersteller mit der Kennzeichnung ihrer Produkte zwar in der Regel im legalen Bereich bewegen, doch viele Verbraucher verstehen die Aussagen auf den Lebensmittelverpackungen falsch. Dies bestätigte aktuell eine repräsentative Befragung, die im Auftrag der Verbraucherzentralen durchgeführt wurde. Die Verbraucherzentralen haben nun Forderungen für mehr Klartext formuliert.

  • Lebensmittel sollen auf der Vorderseite mit der gesetzlich verbindlichen Produktbezeichnung gekennzeichnet werden. Auf versteckte Angaben zum Fruchtanteil, zu weiteren enthaltenen Fleischsorten, zur Verwendung von Formfleisch etc. sollte verzichtet werden.
  • Die entsprechende Produktbezeichnung soll sich nach dem aktuellen Verbraucherverständnis richten.
  • Die Zutatendarstellungen auf Verpackungen und in der Werbung müssen der Wirklichkeit entsprechen, es sollte also keine Werbung mit exotischen Früchten geben, wenn hauptsächlich andere Zutaten (zum Beispiel Apfelsaft) enthalten sind.
  • Abbildungen von Früchten dürfen nicht erlaubt sein, wenn ausschließlich Aromen zur Geschmacksgebung verwendet werden. Der Einsatz von Aromen sollte direkt auf der Schauseite des Produkts kenntlich gemacht werden durch die Kennzeichnung „mit Aroma“ oder „aromatisiert“.
  • Für alle hervorgehobenen Zutaten, auch wenn sie nur in geringen Mengen zugesetzt sind, muss es eine Mengenangabe im Zutatenverzeichnis geben.
  • Für wichtige Qualitätseigenschaften wie die Regionalität und Aussagen zur Abwesenheit bestimmter Zusatzstoffe müssen verbrauchergerechte Definitionen geschaffen werden, die durch die Verbraucherforschung gestützt werden. Werbung mit der Angabe „frei von“ sollte verboten werden, wenn Zutaten enthalten sind, die die gleiche Wirkung haben.
  • Werbung und Kennzeichnung regionaler Lebensmittel müssen verbindlich definiert werden.

Seit der Gründung des Verbraucherportals lebensmittelklarheit.de durch die Verbraucherzentralen wurden rund 6.650 Produkte von Verbrauchern gemeldet, die sich durch Aufmachung oder Kennzeichnung getäuscht fühlen. Würden die Forderungen der Verbraucherschützer beachtet, könnte ein besseres Verständnis von Verpackungsinformationen erzielt werden und öffentliche Reklamationen würden (auch im Interesse der Lebensmittelhersteller) vielleicht mit der Zeit überflüssig werden.

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verfasst von am 21. Februar 2013 um 06:52

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