Was steht an 2014?

Autor/in: , Redaktion: Dr. Bertil Kluthe
© Kluthe-Stiftung Ernährung und Gesundheit

Freitag, 10. Januar 2014

Feuerwerk Berlin
© young shanahan

Wir geben einen Überblick, welche gesetzliche Änderungen im Bereich Ernährung und Verbraucherschutz im neuen Jahr in Kraft treten werden.

01. Januar 2014
Nachhaltigkeit wird zum wichtigsten Prinzip der europäischen Fischereipolitik. Ziel der umfassenden Reform ist eine Bewirtschaftung des Fischbestands nach dem Prinzip des maximalen Dauerertrags.

02. Januar 2014
Die Europäische Kommission hat sechs gesundheitsbezogene Aussagen (sog. Health Claims) zu Omega-3-Fettsäuren, löslichen Ballaststoffen, Fruchtzucker und getrockneten Pflaumen zugelassen. Ab dem ersten Werktag des neuen Jahres dürfen Lebensmittel damit versehen werden, zum Beispiel: „Getrocknete Pflaumen tragen zu einer normalen Darmfunktion bei.“ oder „Der Verzehr von Lebensmitteln, die Fruktose enthalten, führt zu einem geringeren Glukoseanstieg im Blut im Vergleich zu Lebensmitteln, die Saccharose oder Glukose enthalten.„.
Seit dem Jahreswechsel können Lebensmittelhersteller bundesweit mit dem auf Verpackungen abgedruckten Regionalfenster auf die Herkunft ihrer Produkte hinweisen. Der offizielle Startschuss fällt in der zweiten Januarhälfte im Rahmen der Grünen Woche in Berlin.

13. Mai 2014
Ab diesem Datum ist eine weitere, zuweilen stark umstrittene gesundheitsbezogene Aussage auf Lebensmitteln zulässig. Lebensmittel, die bestimmte Anforderungen hinsichtlich ihres Zuckergehalts erfüllen, dürfen fortan damit beworben werden, dass sie aufgrund ihres Kohlenhydratgehalts „zur Aufrechterhaltung einer normalen Gehirnfunktion beitragen„.

13. Dezember 2014
Was Lebensmittelreformen angeht, ist dies wohl das bedeutendste Datum 2014:

  • Ab dem 13. Dezember ist vorgeschrieben, dass verpflichtende Informationen auf Lebensmittelverpackungen in der EU gut lesbar sind und eine Mindestschriftgröße haben.
  • Werden Lebensmittelimitate verwendet, muss dies in unmittelbarer Nähe des Produktnamens kenntlich gemacht werden. Verbraucher können die Verwendung von „Klebefleisch“ in Schinken, Nuggets etc. anhand des Hinweises „aus Fleischstücken zusammengefügt“ erkennen und der Begriff „Käse“ darf nur noch für „echten“ Käse (im Gegensatz zu Analogkäse) verwendet werden.
  • Bei verpackten Lebensmitteln wird es zur Pflicht, die 14 Stoffe, die am häufigsten allergische Reaktionen auslösen, in der Zutatenliste hervorzuheben. Auch bei loser Ware wird eine entsprechende Information verpflichtend.
  • Ab dem 13. Dezember 2014 muss der Einsatz von nanotechnisch hergestellten Zutaten oder Zusatzstoffen beispielsweise in Tütensuppen, Nahrungsergänzungsmitteln, Salz oder Ketchup durch den Zusatz „Nano“ kenntlich gemacht werden.
  • Der Hinweis „erhöhter Koffeingehalt“ auf Energiedrinks wird durch die Warnung „für Kinder und Schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“ erweitert. Dieser Hinweis muss so angebracht sein, dass er gut sichtbar und deutlich zu lesen ist und darf nicht durch Bildzeichen oder andere Angaben verdeckt werden.
  • Werden Nährwerttabellen auf Lebensmittelverpackungen abgedruckt, müssen neben dem Kaloriengehalt Angaben zum Gehalt an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz gemacht werden.
  • Beim Online-Einkauf von Lebensmitteln ist fortan vorgeschrieben, dass Verbraucher über Verkehrsbezeichnung, Zutatenlisten und eventuell enthaltende allergene Stoffe informiert werden.

Ende 2014
Gute Nachrichten für Winzer hierzulande: Das deutsche Weingesetz wird modifiziert, sodass die deutsche Weinwirtschaft neue Möglichkeiten zur Absatzförderung nutzen kann. Im Rahmen des nationalen Stützungsprogramms Wein sollen Verbraucher über die Qualität, Vielfalt und Erzeugungsbedingungen deutscher Qualitäts- und Prädikatsweine informiert werden. Außerdem werden Aufklärungskampagnen für einen verantwortungsbewussten, maßvollen Weingenuss initiiert.

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verfasst von am 10. Januar 2014 um 09:02

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