Süßungsmittel

Süßungsmittel zählen zu den Lebensmittelzusatzstoffen. In der europäischen Union sind 11 Süßstoffe und 8 Zuckeraustauschstoffe Süßungsmittel zugelassen. Eine E-Nummer wird für Lebensmittelzusatzstoffe vergeben, wenn deren Verwendung von der EFSA (European Food Safety Authority) als gesundheitlich unbedenklich angesehen wird.

Bei Zucker (Saccharose) und Zuckerarten, z.B. Fruktose, Laktose, Maltose oder Glukose handelt es sich um Lebensmittelzutaten. Sie zählen nicht zu den Lebensmittelzusatzstoffen und sind daher nicht zulassungspflichtig.

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