Aspartam-Acesulfamsalz (E 962)
Süßstoff mit einer 350fach höheren Süßkraft als Haushaltszucker (Saccharose). Aspartam-Acesulfam-Salz besteht aus den beiden Süßstoffen Aspartam (64 %) und Acesulfam-K (35 %).
Maximal 20 mg Aspartam-Acesulfamsalz pro Kilogramm Körpergewicht und Tag gelten als gesundheitlich unbedenklich (ADI-Wert).
In Abhängigkeit von den Verzehrsmengen einzelner Lebensmittel sind für den Einsatz von Aspartam-Acesulfamsalz unterschiedliche Höchstmengen festgelegt.
Während in energiereduzierten bzw. zuckerfreien Getränken max. 350 mg/l erlaubt sind, dürfen energiereduzierten bzw. zuckerfreien Konfitüren, Gelees und Marmeladen bereits max. 1000 mg/kg beigemengt werden. Zuckerfreier Kaugummi kann aufgrund der sehr geringen Verzehrsmenge bis zu 2000 mg/kg Aspartam-Acesulfamsalz enthalten*.
*die Höchstmengen beziehen sich auf den jeweiligen Gehalt an Aspartam bzw. Acesulfam-K
Wichtiger Hinweis:
Aspartam besteht aus Methanol und den Aminosäuren Asparaginsäure und Phenylalanin.
Um schwere gesundheitliche Schäden zu verhindern, müssen Personen mit einer Phenylketonurie (PKU) Aspartam-haltige Lebensmittel meiden. Daher muss auf Produkten, die Aspartam enthalten, der Warnhinweis: „enthält eine Phenylalaninquelle“ abgedruckt sein.
Quellen:
(1) Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bewertung von Süßstoffen
und Zuckeraustauschstoffen, Stellungnahme vom 01. Juli 2014
(2) Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln
zu technologischen Zwecken (ZusatzstoffZulassungsverordnung - ZZulV)
(3) www.zusatzstoffe-online.de
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