Aspartam (E 951)
Aspartam ist ein Süßstoff, der etwa 200mal süßer als Haushaltszucker schmeckt.
Der Süßstoff eignet sich nicht zum Kochen und Backen, da er bei Temperaturen über 120° C in seine Einzelkomponenten zerfällt und dadurch seine süßende Wirkung verliert. Auch in säurehaltigen Speisen ist Aspartam, ein Eiweißstoff, nicht einsetzbar.
Der Süßstoff wird aus den beiden Aminosäuren Asparaginsäure und Phenylalanin hergestellt. Das Dipeptid liefert 4 kcal/g und enthält damit genauso viel Energie wie gewöhnlicher Zucker (Saccharose).
Aufgrund seiner höheren Süßkraft wird jedoch deutlich weniger Aspartam als Zucker benötigt, dadurch können nennenswerte Mengen an Kalorien eingespart werden. Aspartam erhöht den Blutzuckerspiegel nicht
Einzel oder in Kombination mit anderen Süßstoffen ist Aspartam als Flüssigsüße, Streusüße oder in Tablettenform im Handel erhältlich. Von der Lebensmittelindustrie wird er zur Herstellung von energie- oder zuckerreduzierten Lebensmitteln verwendet und als Geschmacksverstärker in zuckerhaltigen Kaugummis eingesetzt.
Die festgelegten Höchstmengen in Lebensmitteln berücksichtigen die Verzehrsmengen einzelner Lebensmittel.
Während beispielsweise in energiereduzierten bzw. zuckerfreien Getränken ohne Alkohol max. 600 mg/l erlaubt sind, dürfen energiereduzierten bzw. zuckerfreien Fruchtaufstrichen bereits max. 1.000 mg Aspartam/kg Lebensmittel beigemengt werden. Zuckerfreier Kaugummi kann aufgrund der sehr geringen Verzehrsmenge bis zu 5500 mg/kg enthalten. Als Geschmacksverstärker in Kaugummi mit Zuckerzusatz sind 2500 mg/kg Lebensmittel zugelassen.
In Deutschland ist Aspartam seit 1990 zugelassen. 2005 und 2013 überprüfte die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA erneut die Datenlage zu Aspartam.
Unter Berücksichtigung der für Aspartam ermittelten maximalen täglichen Aufnahmemenge von 40 mg/kg Körpergewicht (ADI-Wert) gilt der Süßstoff als unbedenklich.
Beispielrechnung für einen Menschen mit 60 kg Körpergewicht:
60 kg Körpergewicht x 40 mg Aspartam = 2400 mg Aspartam
Das bedeutet: Die Aufnahme von maximal 2400 mg Aspartam pro Tag sind für einen 60 kg schweren Menschen unbedenklich.
Für einen 60 kg schweren Menschen könnte die Höchstmenge an Aspartam (2400 mg/Tag) theoretisch mit 4,0 Litern energiereduzierten bzw. zuckerreduzierten Getränken erreicht sein, die ausschließlich mit Aspartam gesüßt sind.
Wichtiger Hinweis:
Da der Zucker die Aminosäure Phenylalanin enthält, müssen Personen mit einer Phenylketonurie (PKU) auf Aspartam-haltige Lebensmittel verzichten. Auf Lebensmitteln, die Aspartam enthalten, muss daher der Warnhinweis „enthält eine Phenylalaninquelle“ abgedruckt sein.
Quellen:
(1) Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bewertung von Süßstoffen
und Zuckeraustauschstoffen, Stellungnahme vom 01. Juli 2014
(2) Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln
zu technologischen Zwecken (ZusatzstoffZulassungsverordnung - ZZulV)
(3) www.zusatzstoffe-online.de