Sucralose (E 955)
Süßstoff mit einer 600mal stärkeren Süßkraft als Zucker. Sucralose wird aus Haushaltszucker (Saccharose) chemisch synthetisiert. Da Sucralose vom menschlichen Organismus nicht verwertet werden kann, ist sie kalorienfrei und erhöht den Blutzuckerspiegel nicht.
Sucralose ist als Flüssigsüße, Streusüße oder in Tablettenform im Handel erhältlich. Zudem kann Sucralose energie- oder zuckerreduzierten Lebensmitteln beigemengt werden.
Als unbedenklich gelten 15 mg/kg Körpergewicht Sucralose pro Tag (ADI-Wert).
In Abhängigkeit von den Verzehrsmengen einzelner Lebensmittel sind für den Einsatz von Sucralose Höchstmengen festgelegt.
Während zum Beispiel in energiereduzierten bzw. zuckerfreien Getränken max. 300 mg/l erlaubt sind, dürfen energiereduzierten bzw. zuckerfreien Konfitüren, Gelees und Marmeladen bereits max. 400 mg/kg beigemengt werden. Zuckerfreier Kaugummi kann aufgrund der sehr geringen Verzehrsmenge bis zu 3000 mg/kg Sucralose enthalten.
Beispiel:
Eine 70 kg schwere Person könnte pro Tag maximal 1050 mg Sucralose aufnehmen. Dies entspricht maximal 3,5 Liter energiereduzierten bzw. zuckerfreien Getränken, die ausschließlich mit Sucralose gesüßt sind.
Quellen:
(1) Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bewertung von Süßstoffen
und Zuckeraustauschstoffen, Stellungnahme vom 01. Juli 2014
(2) Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln
zu technologischen Zwecken (ZusatzstoffZulassungsverordnung - ZZulV)
(3)
www.zusatzstoffe-online.de