Süßstoff

Süßstoffe sind chemisch hergestellte oder natürliche Süßungsmittel mit einer je nach Süßstoff 30 bis 37 000-fach stärkeren Süßkraft als Haushaltszucker (Saccharose). Süßstoffe liefern keine nennenswerten Kalorien (oder Joule), haben keine Auswirkungen auf den Blutzuckerspiegel und sind nicht kariesfördernd.

Süßstoffe werden im Handel in Tablettenform als Flüssigsüße oder als Streusüße angeboten. Inzwischen sind sie auch als Gemisch aus Süßstoff und Zuckeraustauschstoff erhältlich.

Süßstoffe sind nach derzeit vorliegenden Untersuchungen unter Berücksichtigung der festgelegten Höchstmengen) nicht gesundheitsschädlich.

Für Süßstoffe wurden jeweils akzeptable tägliche Aufnahmemengen festgelegt. Die Höchstmengen für verschiedene Lebensmittel erfolgt auf der Basis der ADI-Werte (Acceptable Daily Intake) und unter Berücksichtigung von mittleren und hohen Verzehrsmengen.

Zu den 11 zugelassenen Süßstoffen zählen:

Süßstoff E-Nummer ADI-Wert (mg/kg Körpergewicht und Tag) (1) Süßkraftfaktor (2) Eigenschaften
Acesulfam K E 950 9 130 - 200 hitzebeständig
Advantam E 969 5 20 000 – 37 000 Nur bedingt hitze- und säurestabil
Aspartam E 951 40 200 hitze- und säurelabil „enthält eine Phenylalaninquelle“ und ist daher für Menschen mit PKU ungeeignet
Aspartam-Acesulfamsalz bestehend aus 64 % Aspartam 35 % Acesulfam-K E 962 20 350 hitze- und säurelabil, „enthält eine Phenylalaninquelle“ und ist daher für Menschen mit PKU ungeeignet
Cyclamat E 952 7 30 – 50 hitzebeständig bis 260 °C
Neohesperidin DC E 959 5 400 – 600 hitzebeständig, Süßkraft nimmt mit steigender Dosis ab, höher dosiert entwickelt sich ein unangenehmer mentholartiger Geschmack
Neotam E 961 2 7000 – 13 000 hitzebeständig
Saccharin E 954 5 300-500 hitzebeständig nur bis 150°C, entwickelt höher dosiert einen bitteren metallischen Geschmack
Steviolglycoside (Stevia) E 960 4 200 – 300 hitzebeständig, hat einen bitteren an Lakritz erinnernden Nachgeschmack
Sucralose E 955 15 600 hitzebeständig
Thaumatin E 957 „Acceptable“ 2000 – 3000 hitzebeständig, höher dosiert entwickelt sich ein lakritzähnlicher Geschmack

 

Quellen:
(1) Bundesinstitut für Risikobewertung, Bewertung von Süßstoffen und Zuckeraustauschstoffen vom 01. Juli 2014
(2) Süßstoffverband e.V.

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