Thaumatin (E 957)
Thaumatin ist ein Süßstoff, der aus der westafrikanischen Katemfefrucht (Thaumatococcus daniellii) wird, eine 2000-3000mal stärkeren Süßkraft als Zucker aufweist und zudem eine geschmacksverstärkende Wirkung hat.
Thaumatin ist ein Eiweiß aus 6 verschiedenen Proteinen. Es liefert damit genauso viel Kilokalorien wie Zucker (4 kcal/g). Aufgrund seiner sehr hohen Süßkraft werden jedoch nur sehr kleine Mengen benötigt, die für die Gesamtenergiezufuhr nicht von Bedeutung sind.
Die süßende Wirkung tritt etwas verzögert ein, wird dafür aber länger wahrgenommen. In höheren Konzentrationen zeigt der Süßstoff einen lakritzähnlichen Geschmack. Thaumatin ist hitzelabil und eignet sich daher nicht zum Kochen und Backen. Die geschmacksverstärkende Wirkung von Thaumatin wird durch Hitze nicht beeinträchtigt.
Thaumatin wird meist in Kombination mit anderen Süßstoffen eingesetzt. Als Süßstoff kann es in Tafelsüßen enthalten sein und ist für bestimmte energie- oder zuckerreduzierte Lebensmittel wie z.B. Süßwaren, Speiseeis, Kaugummi und Nahrungsergänzungsmittel zugelassen. Je nach Anwendungsgebiet können 50 bis 400 mg Thaumatin pro Kilogramm bzw. Liter im Produkt enthalten sein.
Nur als Geschmacksverstärker ist Thaumatin in Kaugummi mit Zuckerzusatz, nichtalkoholischen Getränken und Desserts zugelassen. Abhängig vom Produkt können hier 0,5 bis 10 mg pro Kilogramm bzw. Liter enthalten sein.
Für Thaumatin wurde kein ADI-Wert festgelegt. Da das Eiweiß vollständig vom Körper abgebaut wird, gilt es auch in hohen Mengen als toxikologisch unbedenklich.
Quellen:
(1) Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bewertung von Süßstoffen
und Zuckeraustauschstoffen, Stellungnahme vom 01. Juli 2014
(2) Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln
zu technologischen Zwecken (ZusatzstoffZulassungsverordnung - ZZulV)
(3) www.zusatzstoffe-online.de
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