Zuckeraustauschstoffe

Zuckeraustauschstoffe zählen zusammen mit den Süßstoffen zu den in der EU-zugelassenen Süßungsmitteln. Chemisch betrachtet sind sie sogenannte Zuckeralkohole (Polyole). Zuckeraustauschstoffe haben keinen oder nur einen geringen Einfluss auf den Blutzuckerspiegel und werden ohne Insulin im Stoffwechsel verwertet. Die meisten Zuckeraustauschstoffe haben keine oder nur eine sehr geringe kariogene (Karies fördernde) Wirkung.

Zuckeraustauschstoffe werden für die Herstellung von zuckerreduzierten oder zuckerfreien Lebensmitteln verwendet. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte bzgl. dem Einsatz von Zuckeraustauschstoffen in Lebensmitteln keine gesundheitlichen Bedenken. Daher ist für diese Süßungsmittel keine maximale tägliche Aufnahmemenge festgelegt (ADI-Wert). Da sie in größeren Mengen abführend wirken, können sie allerdings nicht grenzenlos einem Lebensmittel zugesetzt werden. Tafelsüßen und Lebensmittel, die mehr als 10% Zuckeraustauschstoffe enthalten, müssen daher mit dem Hinweis "kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken" gekennzeichnet sein. Osmotische Durchfälle sind bis zu einer täglichen Aufnahme von 20 g/Tag unwahrscheinlich.

Zu den 8 zugelassenen Zuckeraustauschstoffen zählen Sorbit (E 420), Mannit (E 421), Isomalt (E 953), Polyglycitolsirup (E 964), Maltit (E 965), Lactit (E 966), Xylit (E 967) und Erythrit (E 968).

 

Quellen:
(1) Bundesinstitut für Risikobewertung, Bewertung von Süßstoffen und Zuckeraustauschstoffen vom 01. Juli 2014

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