Harnpflichtige Substanzen

Körpereigene (stickstoffhaltige) Abbauprodukte, für deren Ausscheidung über die Niere ein bestimmtes Flüssigkeitsvolumen notwendig ist. Zu den klinisch relevanten Harnpflichtige Substanzen zählen Kreatinin, Harnstoff, Harnsäure und Ammoniak.

Für die Entfernung der bei normaler Mischkost anfallenden Harnpflichtigen Substanzen wäre ein Harnvolumen von ca. 4l erforderlich. Durch die Konzentrationsfähigkeit der Nieren wird dieses auf rund 1,5l reduziert.

Bei Erkrankungen, bei denen die Ausscheidung (Niereninsuffizienz) oder der Abbau von Harnpflichtige Substanzen gestört ist (Leberinsuffizienz), kommt es zu einem Anstieg dieser Stoffwechselendprodukte im Blut. In diesen Fällen muss die Zufuhr von Nahrungsbestandteilen reduziert werden, die zu einem vermehrten Anfall von Harnpflichtige Substanzen führen (eiweißarme Diät, purinarme Diät).

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