Fukushima: Bisher keine Gefahr für Deutschland zu befürchten

Autor/in: , Redaktion: Dr. Bertil Kluthe
© Kluthe-Stiftung Ernährung und Gesundheit

Dienstag, 12. April 2011

Seit Anfang März ereignen sich in der Provinz Fukushima, Japan, bedeutungsschwere Vorfälle in dem dort gelegenen Atomkraftwerk. Nach einem Erdbeben fiel zunächst die Stromversorgung aus, später versagten, wahrscheinlich aufgrund eines Tsunamis auch die Notstromaggregate. Infolge des totalen Stromausfalls unterblieb die Kühlung des Reaktorkerns und es kam zur Kernschmelze. Durch den Hergang des Unglücks und im Zuge der Bemühungen den Schäden beizukommen, gelangten radioaktive Substanzen in Luft und Wasser.

Radioaktive Substanzen können die Gesundheit angreifen

Bei der Kernspaltung schwerer Atome wie Uran oder Plutonium entstehen u. a. zwei potentiell gefährliche Nebenprodukte: radioaktives Jod und radioaktives Cäsium. Radioaktives Jod wird über die Atmung und die Nahrung aufgenommen und im Körper in die Schilddrüse eingelagert, wodurch das Risiko für Schilddrüsenkrebs erheblich steigt. Als Gegenmaßnahme werden hochdosierte Jodtabletten verabreicht. Das darin enthaltene Jod blockiert die Schilddrüse und verhindert so die Aufnahme von radioaktivem Jod (1). Radioaktives Jod hat eine eher kurze Halbwertszeit und zerfällt bereits nach einem (Jod-Isotop: I133), spätestens nach acht (Jod-Isotop: I131) Tagen, was eine Gefahr durch diese Substanz innerhalb von Wochen bis Monaten bannt. Radioaktives Cäsium hingegen ist ein sehr stabiles Schwermetall-Nuklid, dass noch jahrelang fortbesteht und sich in der Nahrungskette anreichern kann. Cäsium ist bei Zimmertemperatur beinahe flüssig, kann in weiches Körpergewebe, Muskeln und Knochen gelangen und dort Krebs auslösen.

Sobald radioaktive Substanzen spontan zerfallen, geben sie Strahlung ab. Diese Strahlung kann Gewebe schädigen, indem sie in dessen kleinsten Einheiten, den Atomen bzw. den Molekülen chemische Bindungen bricht. Je nach Dauer und Umfang der Strahlen-Wirkung sind die Schäden manchmal zu groß, um komplett behoben zu werden. Unrepariert führen sie dazu, dass Zellen entarten und sich unkontrolliert teilen, mit Krebs als möglicher Folge. Zellen im Magen-Darm-Trakt und im Knochenmark teilen sich von Natur aus schnell. Diese riskieren stärker als andere Zellen zu entarten, da dem Körper hier weniger Zeit für eine Reparatur bleibt. So ist Leukämie der häufigste strahlungsbedingte Krebs, andere Gewebe wie Lunge, Haut, Schilddrüse, Brust und Magen können ebenfalls betroffen sein. Kindern sind anfälliger für diese Folgen als Erwachsene, da sich im Wachstum die Zellen schneller teilen. Wenn Keimzellen durch die Strahlenwirkung unwiderruflich verändert werden, können sich die Folgen der Strahlenexposition auf die Nachkommen erstrecken. Ein kleineres Gehirn, ein langsameres Wachstum und Lernschwierigkeiten sind einige der möglichen Auswirkungen.

Europäische Grenzwert-Verordnungen und wie gefährdet ist eigentlich Deutschland?

Wie gefährlich ist die Lage für Europäer? In Deutschland liegen die Messwerte weit unterhalb der Grenze, ab der mit einer gesundheitliche Gefährdung zu rechnen ist. Durch die große geografische Distanz und infolge atmosphärischer Luftströmungen erreichen Europa nur sehr geringe Konzentrationen radioaktiver Teilchen.

Am 25. März wurden in Deutschland erstmals geringe Spuren der radioaktiven Substanzen gemessen, die durch das AKW-Unglück in Fukushima in die Atmosphäre gelangt sind. Zeitgleich hat die EU-Kommision eine erste Verordnung zur Regelung von Importbedingungen und Strahlengrenzwerten in Lebensmitteln speziell für Lebensmittel-Importe aus Japan erlassen. Die bis dahin uneingeschränkt gültigen Grenzwerte für Europa beruhen auf einer Verordnung, die 1990 nach den Ereignissen in Tschernobyl eingeführt wurde. Die „Tschernobyl-Verordnung“ ist auf längerfristige Importe belasteter Lebensmittel ausgerichtet. Die im März erlassene EU-Verordnung 297/2011 hingegen orientiert sich am aktuellen Anlass und setzt, auch durch das Aufgreifen anderer Höchstwerte, eine kurzfristige Belastung voraus. Sie sieht verschärfte Lebensmittel-Kontrollen sowohl durch Japan als auch von Seiten des Importlandes vor. Zudem wurde in die Verordnung ein bisher noch nicht existenter Grenzwert für kurzlebiges radioaktives Jod aufgenommen.

Das Umweltamt München und die Organisation „foodwatch“ kritisierten die EU-VO 297/2011 stark. Trotz strengerer Einfuhrkontrollen verletze laut foodwatch die zunächst auf drei Monate begrenzte Verordnung EU-VO 297/2011 Verbraucherinteressen. So seien die darin geregelten Höchstwerte unnötig hoch angesetzt. Die Werte dieser Verordnung entstammen der bisher noch nicht in Kraft gesetzten Höchstwerte-Verordnung EURATOM/3954/1987. Letztere ist darauf ausgerichtet, im Fall eines radiologischen Notstandes in Europa die Versorgung der Bevölkerung aufrecht zu erhalten. Foodwatch fordert vielmehr einen kompletten Importstopp, zumal Deutschland keine Engpässe unter Verzicht auf japanische Importe zu verzeichnen habe. Den Importstopp verlangt auch die Verbraucherzentrale Hamburg, die in der EU-VO 279/2011 eine regelrechte Aufforderung dazu sieht, belastete japanische Lebensmittel nach Europa zu „entsorgen“. Zu diesem Schluss kam die Organisation, da ein Vergleich ergeben habe, dass selbst die in Japan tolerierten Grenzwerte niedriger seien als die im März 2011 erlassenen europäischen.

Die vergleichsweise höheren Cäsium-Grenzwerte der EU VO 297/2011 sind nicht nur unter Verbaucherschützern umstritten. So betrachtet das Bundesministerium für Strahlenschutz (BfS) diese zwar als gesundheitlich unbedenklich, befürwortet aber dennoch aus „Gründen der Nachvollziehbarkeit und Konsistenz (…) eine Harmonisierung“ der Cäsium-Werte. Gleiches fordern das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und die Bundesregierung. Am 8. April beugten sich die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten den Forderungen und einigten auf niedrigere Grenzwerte. Die neuen Werte orientieren sich an drei Vorlagen: Unter Wahl des jeweils niedrigsten Wertes flossen neben den Werten der Tschernobyl-VO und der EU VO 297/2011 auch die Japan-Grenzwerte mit ein. Die Werte gelten ab Anfang dieser Woche. Experten wollen bis zum Sommer zu einem Urteil darüber gelangen, inwiefern die neuen oberen Grenzen gerechtfertigt sind.

„Tschernobyl-VO“ EU-VO 297/2011 Aktuelle Werte nach Vereinheitlichung*
Gültigkeit 1990 – März 2011 März 2011 – April 2011 April 2011 – Sommer 2011
Radionuklid** Cäsium
(bcq/kg)
Jod
(bcq/kg)
Cäsium
(bcq/kg)
Jod
(bcq/kg)
Cäsium
(bcq/kg)
Nahrungsmittel für Säuglinge 370 150 400 100 200
Milcherzeugnisse 370 500 1.000 300 200
Flüssige Nahrungsmittel 600 500 1.000 300 200
Nahrungsmittel mit „geringerer Bedeutung“ (Süßkartoffeln, Fischöl, Gewürze u. a.) 600 20.000 12.500
Sonstige Lebensmittel 600 2.000 1.250 2.000 500

* Vereinheitlichung von: Tschernobyl-VO, EU-VO 297/2011 und japanischen Grenzwerten unter Wahl des jeweils niedrigsten Grenzwerts
** weitere, in den Verordnungen geregelte Radionuklide: Strontium, Plutonium

In Europa ist die Gefahr einer Belastung durch japanische Lebensmittel eher gering. Japan exportiert seit jeher nur wenige Lebensmittel und aufgrund der derzeitigen Lage wurden die japanischen Exporte weitgehend eingestellt. An Deutschland liefert Japan nur sehr spezielle Erzeugnisse wie Pilze, Gewürze, Tees, Saucen, Alkoholika und einige frische Fischprodukte. Letztere machen nur einen sehr kleinen Bruchteil der deutschen Fischimporte aus (ca. 0,007 Prozent). Zudem werden Fische erst einige Wochen nach dem Unglück erste Belastungen aufweisen. Trotz großer Mengen radioaktiver Substanzen im Pazifik schätzen Experten die Belastung als vernachlässigbar ein, da sich die Radionuklide durch die Meeresbewegungen über viele Kilometer verteilen. Sinnvoll wäre es sicherlich dennoch, pazifischen Fisch zukünftig entsprechenden Kontrollen zu unterziehen. Japan selbst ergreift ebenfalls Maßnahmen: Im Umkreis von 10 km um Fukushima herum darf nicht mehr gefischt werden. Zurzeit ruht der Fischfang in diesem Gebiet, da die Infrastruktur durch den Tsunami lahmgelegt wurde und die Fischer nicht arbeiten können. Sollte die Fischerei in den kontaminierten Gebieten wieder aufgenommen werden, so versichert Hajima Kawamura, Verantwortlicher der japanischen Fischereibehörde, eine Untersuchung der Fänge.

Japan leidet unter den Folgen

In Japan ist die Belastung selbstverständlich enorm, ganz im Gegensatz zu Europa, zumal der Notfall immer noch fortbesteht. Japanische Behörden berichten von einer Strahlungsdosis von ca. 400 msv am Ort des Unglücks (Stand: BBC-Meldung vom 30. März). Durch diese Dosis könnten schadhafte Blutzellen im Knochenmark gebildet werden und zusätzlich zu den 20-25 von 100 in ihrem Leben üblicherweise an Krebs erkrankenden Japanern zwei bis drei Menschen mehr hinzukommen. Mit steigendem Abstand zu dem Unglücksort nehmen Belastung und mögliche Gefährdung ab. (Einschätzung Prof. R. Wakeford, Experte für Strahlenbelastung an der Universität Manchester). Vor allem Kinder im näheren Umfeld des AKWs sollten mit Jodtabletten versorgt werden, da sie auf Radioaktivität besonders empfindlich reagieren. Das Jod aus den Tabletten verhindert in hoher Dosierung, dass sich radioaktive Jodisotope in der Schilddrüse anreichern können und nachfolgend Zellen entarten, was zu Krebs führen kann.

Blattgemüse wie Spinat aber auch Gräser nehmen die radioaktiven Teilchen schnell auf. Dadurch gelangen diese in die Nahrungskette. Hier reichert sich v. a. Cäsium an und überdauert lange Jahre. Weidende Rinder und Kühe, die das Gras fressen, liefern belastetes Fleisch und kontaminierte Milch. Auch das Trinkwasser ist verseucht, sogar in dem 200 km von Fukushima entfernten Tokio können v. a. Babys und Kleinkinder betroffen sein. Nach Einschätzung durch Japans Regierungssprecher Yukio Edano beträgt der radioaktive Gehalt in Spinat und Milch weniger als die Menge, welche durch die Belastung bei einer einzigen Computertomographie (medizinisches Untersuchungsverfahren) aufgenommen wird. Da die Grenzwerte sehr niedrig angesetzt seien, würde eine Überschreitung nicht unbedingt gleich eine große Gefahr bedeuten, äußert Wakeford, Experte für Strahlenschutz.

Nach dem ersten großen Erdbeben erschüttern Japan immer wieder neue Beben. Die Belastung des Pazifiks hat durch das wiederholte Ableiten von belastetem Kühlwasser in das Meer vor Fukushima weiter zugenommen. Japans Behörden zufolge entsprächen Auswirkungen und Schweregrad des Vorfalls der Höchststufe, der Stufe 7 der Ines-Skala (Internationalen Bewertungsskala für nukleare Ereignisse), die bisher nur Tschernobyl erreichte. Eine Einordnung der Tragweite der Vorfälle durch die dafür zuständige Internationale Atomenergiebehörde steht bislang noch aus. Bis zur endgültigen Sicherung des Unglücksorts werden voraussichtlich noch Monate vergehen und die weiteren Entwicklungen bleiben abzuwarten.

(1) Hinweis:
In Deutschland gibt es keine Notwendigkeit zur Einnahme von Jodtabletten. Ganz im Gegenteil wird von einer solchen Selbstmedikation abgeraten, denn die unnötige Einnahme hoher Jod-Dosen kann gesundheitsschädigend wirken.

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verfasst von am 12. April 2011 um 15:33

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