Nutri-Score passiert Bundeskabinett

Autor/in: , Redaktion: Dr. Bertil Kluthe
© Kluthe-Stiftung Ernährung und Gesundheit

Freitag, 11. September 2020

Am 19. August hat das Bundeskabinett der Verordnung zur Einführung des Nutri-Scores als erweitertes Nährwertkennzeichen für Deutschland zugestimmt. Wenn auch die weiteren Verfahrensschritte gut durchlaufen werden, könnte der Nutri-Score im November seinen Dienst antreten.

Die Nutri-Score-Verordnung soll die legale und rechtssichere Verwendung des Kennzeichens für in Deutschland in den Verkehr gebrachte Lebensmittel ermöglichen. Laut Bundesernährungsministerin Klöckner gehe es darum, dass die gesunde Wahl zur leichten Wahl wird, die eine gesündere Alltagsernährung auch mit Fertigprodukten vereinfacht – ohne die Verbraucher zu bevormunden. „Wir stehen kurz davor, eines der großen ernährungspolitischen Vorhaben erfolgreich umzusetzen. Wir haben gezeigt, dass der Nutri-Score für die Verbraucher leicht verständliche und vergleichbare Informationen bietet. Für die Verbraucher bietet er die beste Orientierung am Supermarktregal. Es geht nicht um Verzicht, sondern um die bessere Alternative, um bewusste Entscheidungsmöglichkeiten, ohne langwierig Nährwerttabellen studieren zu müssen. Diese bleiben weiterhin auf der Rückseite erhalten. Aber auf der Vorderseite wird es eine optisch klare Orientierungshilfe geben. Wenn zu viel Fett, Zucker oder Salz enthalten ist, wird die Bewertung ungünstiger. Ich habe die klare Erwartung an die Unternehmen, dass sie die Kennzeichnung nutzen! Dafür schaffen wir die Voraussetzungen.“

Der Nutri-Score bewertet anhand verschiedener Kriterien die Nährwerteigenschaften eines Produkts. Die resultierende fünfstufige Farb-Buchstabenkombination reicht von einem grünen A bis zu einem roten E und soll es Verbrauchern ermöglichen, auf einen Blick die Nährwerteigenschaften eines Lebensmittels zu erfassen und verschiedene Produkte derselben Lebensmittelgruppe leichter vergleichen zu können. Was zunächst sehr positiv klingt, hat allerdings einen großen Haken: Nach geltendem EU-Recht dürfen erweiterte Nährwertkennzeichen zwar in EU-Staaten eingeführt werden, allerdings darf es keine Verpflichtung zur Nutzung dieser Kennzeichen geben. Damit bleibt es den Herstellern überlassen, ob sie ihre Produkte mit dem Nutri-Score versehen werden – oder lieber nicht. Daher möchte Klöckner die Zeit der EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands nutzen, um die Entwicklung eines EU-weit einheitlichen erweiterten Nährwertkennzeichnungsmodells voranzutreiben.

Wie geht es weiter mit dem Nutri-Score? Nachdem das Bundeskabinett die Verordnung zur Einführung des Nutri-Scores gebilligt hat und die vorgeschriebene dreimonatige EU-Notifizierung verstrichen ist, wird sich der Bundesrat voraussichtlich im Oktober mit der Verordnung befassen. Sie könnte dann laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft spätestens im November in Kraft treten.

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verfasst von am 11. September 2020 um 11:15

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