Deutsches Lebensmittelbuch jetzt online

Autor/in: , Redaktion: Dr. Bertil Kluthe
© Kluthe-Stiftung Ernährung und Gesundheit

Dienstag, 19. September 2017

Auf der neuen Internetseite der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission finden Interessierte Informationen zur Zusammensetzung und Beschaffenheit von über 2000 Lebensmitteln. Aktuell befasst sich die Kommission unter anderem mit der Benennung vegetarischer und veganer Fleischersatzprodukte.

Worin besteht der Unterschied zwischen einer Fruchtschorle und einem Fruchtsaftgetränk, wie viel Leber ist in Leberwurst enthalten und darf vegetarischer Brotbelag „Schinken“ heißen? Mit solchen Fragen befasst sich die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission, ein Gremium von Experten aus den Bereichen Lebensmittelüberwachung, Wissenschaft, Lebensmittelwirtschaft und Verbraucherschaft. Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission hat den Auftrag, den Wunsch von Verbraucherinnen und Verbrauchern nach Klarheit und Wahrheit im Zusammenhang mit Lebensmitteln zu erfüllen und sie vor Irreführung und Täuschung zu schützen. Hierfür wurde das Deutsche Lebensmittelbuch entwickelt, eine Sammlung von Leitsätzen zur Zusammensetzung und Beschaffenheit von über 2000 Lebensmitteln, die fortlaufend aktualisiert wird. Für Hersteller, Importeure, Lebensmittelhändler, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Überwachungsbehörden und Gerichte sind die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs wichtige Orientierungshilfen. Vor Gericht haben sie den Charakter qualifizierter Sachverständigengutachten und dienen Richtern als Maßstab für Verkehrsüblichkeit.

Laut einer forsa-Umfrage im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) stellen die einzelnen Zutaten für 94 Prozent der Lebensmittelkäufer wichtige oder sogar sehr wichtige Entscheidungskriterien dar. Während der Inhalt des Deutschen Lebensmittelbuchs für die meisten Verbraucher bislang nicht direkt zugänglich war, können sich Interessierte seit kurzem online auf der neuen Internetseite der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission über Lebensmittel informieren. Außerdem berichtet die Kommission dort über ihre Arbeit.

Aktuell befasst sich ein Ausschuss der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission beispielsweise mit der Frage, ob Fleischersatzprodukte weiterhin als „vegetarisches Schnitzel“ oder „veganer Schinken“ bezeichnet werden dürfen oder ob Begriffe wie „Schnitzel“, „Filet“, „Schinken“ und „Bratwurst“ zukünftig ausschließlich den Originalen tierischen Ursprungs vorbehalten bleiben. Der gegenwärtige Entwurf des Fachausschusses der Lebensmittelbuch-Kommission sieht vor, dass auch Fleischersatzprodukte mit Begriffen benannt werden dürfen, die für die entsprechenden tierischen Lebensmittel verwendet werden, also beispielsweise als „veganes Schnitzel“ oder „vegetarische Bratwurst“. Bezeichnungen für Tierarten (Hühnchen, Schwein), Fleischteilstücke (Filet, Schinken) und spezielle Produkte (Salami) dürfen allerdings nur mit Umschreibung für vegetarische oder vegane Produkte verwendet werden (zum Beispiel: „vegane Tofu-Wurst nach Salami-Art“). Der Entwurf zur Benennung vegetarischer und veganer Lebensmittel liegt momentan den Fachverbänden (darunter dem Vegetarierbund Deutschland) zur Stellungnahme vor und soll Ende dieses Jahres verabschiedet sein.

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verfasst von am 19. September 2017 um 06:43

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