Farb- und Aromastoffe: Änderungen ab 2013
Autor/in: Sabrina Rauth,
Redaktion: Dr. Bertil Kluthe
© Kluthe-Stiftung Ernährung und Gesundheit
Montag, 7. Januar 2013
Das Bundesverbraucherministerium gibt zum Jahresbeginn diverse Änderungen bekannt, die für das kommende Jahr anstehen. Diese erstrecken sich auch auf den Bereich „Ernährung und Lebensmittel“. Hier sollen nicht nur typische Energydrink-Inhaltsstoffe dauerhaft geregelt werden, auch bei den Farb- und Aromastoffen stehen Neuerungen an.
Getränkehersteller, die die Inhaltsstoffe Koffein, Taurin, Inosit oder Glucuronolacton in ihren Rezepturen verwenden, müssen sich nach einer bisher geltenden Ausnahmereglung jedes einzelne Produkt genehmigen lassen. Mit der Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung, die ab dem 2. Juni 2013 verbindlich wird, fallen diese Einzelgenehmigungen weg. Die neue Verordnung soll verbindlich einheitliche Höchstmengen für die genannten Inhaltsstoffe aufführen.
Neu ist auch, dass für koffeinhaltige Erfrischungsgetränke, die im Glas verkauft werden, der Koffeingehalt in Milligramm pro 100 Milliliter ausgewiesen werden muss. Gaststätten könnten diese Angabe, laut Bundesverbraucherministerium, zum Beispiel auf der Getränkekarte oder einem Aushang kenntlich machen.
Die Farbstoffe Chinolingelb (E 104), Gelborange S (E 110) und Cochenillerot (Ponceau 4R – E 124) dürfen Lebensmittelproduzenten ab dem 1. Juni 2013 nur noch stark eingeschränkt einsetzen. Von diesem Zeitpunkt an werden wesentlich niedrigere Höchstwerte gelten. So wurde zum Beispiel der Wert für Chinolingelb von zehn auf 0,5 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag gesenkt. Grund für die Anpassung ist eine Neubewertung dieser Farbstoffe durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. Die genannten Farbstoffe stehen bereits seit Längerem im Verdacht, bei Kindern Symptome, die denen einer Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung ähneln, zu begünstigen.
Aromastoffe sollen europaweit einheitlich geregelt werden. In Orientierung an die EU-Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 beläuft sich die Zahl der Aromastoffe, die in Deutschland künftig eingesetzt werden dürfen, auf über 2100. Weitere 400 Aromastoffe, die als sicher gelten, jedoch noch nicht abschließend geprüft wurden, können vorläufig weiterhin verwendet werden.
Quelle:
BMELV-Pressemitteilung Nr. 395 (27.12.12): Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz: Was sich 2013 ändert
verfasst von Sabrina Rauth am 7. Januar 2013 um 10:46
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