Lebensmittelverpackungen nicht zweckentfremden
Autor/in: Dr. oec. troph. Christina Bächle,
Redaktion: Dr. Bertil Kluthe
© Kluthe-Stiftung Ernährung und Gesundheit
Mittwoch, 22. Dezember 2021
Im Sinne der Abfallvermeidung verwenden viele Verbraucher leere Verpackungen von Eis, Margarine oder Fertigsalaten, um damit andere Lebensmittel aufzubewahren, einzufrieren oder zu erhitzen. Das ist praktisch, schont die Umwelt, kann aber auch Gesundheitsgefahren bergen.
Im Gegensatz zu den immer mehr aufkommenden Unverpackt-Lebensmittelgeschäften sind in konventionellen Supermärkten die meisten Lebensmittel verpackt. Verpackungen schützen den Inhalt vor äußeren Einflüssen, erleichtern den Transport, verlängern die Haltbarkeit und bieten Raum zur Kennzeichnung von Lebensmitteln. „Bei Eiscremedosen, Margarinebechern und Co. handelt es sich jedoch um Einmalverpackungen, die weder zum weiteren Aufbewahren noch zum Einfrieren oder Erhitzen gedacht sind“, betont Dr. Birgit Brendel von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Verwenden Verbraucher Einmalverpackungen erneut und vor allem anders als ursprünglich vorgesehen, können unerwünschte Stoffe aus der Verpackung in das Lebensmittel übergehen. „Ein Beispiel: Eiscremedosen sind für kalte, gefrorene Massen konzipiert und bei dieser Verwendung gesundheitlich unbedenklich. Füllt man jedoch heiße Suppe in diese Dosen, können sich hitzebedingt unerwünschte Stoffe aus dem Verpackungsmaterial lösen“, erläutert Brendel. Die Verbraucherzentrale rät generell, Lebensmittel nur dann in ihrer Verpackung zu erhitzen, wenn ein konkreter Hinweis auf der Verpackung dies gestattet.
Zur Aufbewahrung, Kühlung oder Erhitzung von Lebensmitteln und fertig zubereiteten Speisen bietet der Handel zahlreiche wiederverwendbare Behältnisse an. Am einheitlichen „Hand-Gabel-Symbol“ können Verbraucher schnell erkennen, dass das entsprechende Behältnis für die Aufbewahrung von Lebensmitteln geeignet ist. „Weniger eindeutig wird es, wenn man die Eignung des Gefäßes für die Mikrowelle oder für das Einfrieren betrachtet. Hersteller müssen mit einem aufgedruckten Piktogramm [vereinfachte grafische Darstellung] oder in Schriftform angeben, wofür ein Geschirr geeignet ist. Diese Symbole sind jedoch nicht standardisiert und oft nur auf der Umverpackung des Behälters angegeben, sodass es im Alltag zu Fehlern bei der Nutzung kommen kann“, warnt Brendel.
Generell eignen sich Glas-, Porzellan- und Edelstahlbehältnisse sehr gut für die Aufbewahrung von Lebensmitteln. Dies gilt übrigens auch für leere Gläser aus dem Supermarkt. Glas- und Porzellanbehältnisse können zudem zum Einfrieren und Erhitzen in der Mikrowelle oder dem Backofen verwendet werden.
Quellen einblenden
- Verbraucherzentrale Sachsen (2021): Verbraucherzentrale rät von der Wiederverwendung von Margarinebechern und Co. ab. Onlineartikel vom 04.10.2021
verfasst von Dr. oec. troph. Christina Bächle am 22. Dezember 2021 um 11:00
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