Lebensmittelbestrahlung

Bestrahlung von Lebensmitteln mit ionisierenden Strahlen, um den Gehalt an Mikroorganismen zu reduzieren, Insekten und Parasiten abzutöten und die Keimung bestimmter Lebensmittel (Kartoffeln, Zwiebeln) zu verzögern.

Die gesetzliche Regelung zur Lebensmittelbestrahlung ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich. In der Europäischen Gemeinschaft ist bisher nur die Bestrahlung von "getrockneten aromatischen Kräutern und Gewürzen" zugelassen. Sechs weitere Mitgliedsländer (Belgien, Frankreich, Italien, Niederlande, Polen und Vereinigtes Königreich) haben noch weitere Zulassungen aufrecht erhalten.

Die gesundheitliche Zuträglichkeit bestrahlter Lebensmittel ist nachgewiesen, unabhängig von der Art des Lebensmittels und der Höhe der Strahlendosis. Allerdings ist die ionisierende Bestrahlung nicht für jedes Lebensmittel geeignet, und es kann bei zu hoher Dosis zu unerwünschten Veränderungen kommen. Gegner der Lebensmittelbestrahlung bezweifeln diese wissenschaftlichen Befunde und verweisen darauf, daß noch keine Langzeituntersuchungen bei Menschen durchgeführt wurden, die größere Mengen bestrahlter Lebensmittel verzehren.

Am häufigsten wird die Lebensmittelbestrahlung bei Gewürzen angewendet. In den USA wird sie auch zur Bestrahlung von Hamburgern eingesetzt, um die Verbraucher vor einer Erkrankung durch einen gefährlichen Mikroorganismus zu schützen. Außerdem dürfen in die südlichen Gebiete der USA keine unbehandelten Früchte (z.B. aus Hawaii) eingeführt werden; hier ersetzt die Bestrahlung bereits die chemische Behandlung oder das Tauchen in heißes Wasser, wobei die anhaftenden Insekten (Fruchtfliege) abgetötet werden.

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