Kinderernährung im 1. Lebensjahr
Stillbeginn, Stillpraxis und Stilldauer
Bedeutung des Stillens
Stillen bietet viele gesundheitliche Vorteile für Mutter und Kind. Daher sollten werdende Mütter sich zur Durchführung des Stillens beraten lassen und in der Anfangszeit unterstützt und begleitet werden. Einem frühzeitigem Stillende, das durch Stillprobleme und Unsicherheiten beim Anlegen und Stillen des Kindes hervorgerufen wird, kann so entgegengewirkt werden.
Für einen guten Stillbeginn
Die Milchbildung setzt direkt nach der Geburt ein, d. h. das Stillen kann bereits in den ersten Stunden beginnen. Ein früher Hautkontakt unmittelbar nach der Geburt unterstützt den Stillbeginn und wirkt sich positiv auf die Stillbeziehung zwischen Mutter und Kind aus. Hierzu wird das Kind auf den Bauch der Mutter gelegt, welches dann i.d.R. intuitiv die Brustwarze findet und mit den ersten Saugversuchen beginnt. Wenn möglich sollte das erste Saugen an der Brust in den ersten ein bis zwei Stunden nach der Geburt stattfinden, da die meisten Säuglinge zu diesem Zeitpunkt noch besonders aufmerksam und wach sind.
Am besten nach Bedarf des Kindes gestillt (self-demand-system). Voraussetzung hierfür ist die gemeinsame Unterbringung von Mutter und Kind (rooming-in) in der Klinik.
Stillpraxis
In den ersten Lebenstagen verlangt das Neugeborene oft sehr unregelmäßig nach der Brust. Meistens wird fünf- bis sechsmal pro Tag und auch ein- bis zweimal pro Nacht gestillt. Allerdings gibt es von Kind zu Kind große Unterschiede, so dass sich die Mutter keinesfalls nach einem starren Schema richten sollte.
Ein Stillen nach Bedarf ist die Basis für eine positive Stillbeziehung und erfolgreiches Stillen. Dabei werden sowohl die Stillhäufigkeit als auch die Dauer der einzelnen Stillmahlzeiten durch das Baby bestimmt. Abhängig von den individuellen Bedingungen (Schlafbedarf, aufgenommene Milchmenge pro Mahlzeit, Krankheit, Entwicklungsphase, etc.) sollte jedes Mutter-Kind-Paar seinen eigenen Rhythmus finden.
Um die Milchbildung anzuregen, ist zu Beginn ein häufigeres Anlegen bzw. Stillen notwendig. In den ersten 7 Tagen verlangt das Neugeborene meist von sich aus in unregelmäßigen Zeitabständen (alle 1 – 3 Stunden) nach der Brust. Bis sich die Milchproduktion stabilisiert hat, sollten in den ersten Wochen nie mehr als 4 Stunden zwischen 2 Stillmahlzeiten vergehen. Insbesondere bei geringer Gewichtszunahme, Trinkschwäche oder Gelbsucht (Hyperbilirubinämie, Ikterus) kann es zudem notwendig sein, den Säugling zur Stillmahlzeit vorsichtig zu wecken.
Im weiteren Verlauf der Stillzeit spielen sich Mutter und Kind meist auf 8 bis 12 Stillmahlzeiten innerhalb von 24 Stunden ein. Auch längere Zeitabstände sind möglich.
Allgemein sollte das Stillen immer in entspannter Atmosphäre stattfinden, denn Stress und Hektik beeinträchtigen nicht nur die Milchbildung, sondern übertragen sich auch auf das Kind und stören eine ruhige Nahrungsaufnahme. Das Stillen kann sowohl im Sitzen als auch im Liegen durchgeführt werden. Zu beachten ist, dass die Nasenatmung durch die anliegende Brust nicht eingeschränkt ist. Danach sollte die beim Stillen verschluckte Luft entweichen können ("Bäuerchen").
Stilldauer
In den ersten 4 Lebensmonaten sollte das Baby voll gestillt werden. Mit der Beikost-Einführung sollte frühestens mit Beginn des 5. und spätestens mit Beginn des 7. Lebensmonats begonnen werden. Schritt für Schritt ersetzt die Beikost dann einzelne Stillmahlzeiten. Wie lange insgesamt gestillt wird, bestimmen Mutter und Kind.
Alternativen zum Stillen an der Brust
Abgepumpte Muttermilch
Wenn das Kind aus medizinischen oder beispielsweise beruflichen Gründen nicht an der Brust gestillt werden kann, kann die Mutter die Milch für das Kind auch abpumpen. Die Muttermilch kann das Baby aus der Flasche, aus dem Becher oder vom Löffel zu sich nehmen.
Zu beachten sind beim Abpumpen, Aufbewahren, Erwärmen der Milch sowie der Reinigung von Pumpe und Flasche besondere hygienische Vorsichtsmaßnahmen (siehe Merkblätter rund ums Thema Stillen und Abpumpen).
Säuglingsanfangsnahrungen
Wenn aus medizinischen, beruflichen oder persönlichen Gründen nicht oder nicht ausschließlich gestillt werden kann, benötigt das Baby eine nach strengen gesetzlichen Regelungen hergestellte Säuglingsanfangsnahrung.
Die Säuglingsanfangsnahrungen, die mit „Pre-“ oder „1“ gekennzeichnet sind, sind von Geburt an geeignet und können in den ersten vier Lebensmonaten ausschließlich und auch noch nach Beginn der Beikost-Einführung als Muttermilchersatz im gesamten ersten Lebensjahr gegeben werden. „Pre“-Nahrungen sind der Muttermilch in ihrer Kohlenhydratzusammensetzung am ähnlichsten. Sie enthalten als einziges Kohlenhydrat Lactose (= Milchzucker). „1“-Nahrungen können auch andere Kohlenhydrate wie z.B. Stärke enthalten.
Die sogenannten Folgenahrungen sind mit einer „2“ gekennzeichnet. Sie sind in ihrer Zusammensetzung der Säuglingsanfangsnahrung sehr ähnlich, enthalten aber zusätzlich mehr Eisen. Sie können frühestens mit Beginn der Beikost-Einführung (also mit Beginn des 5. Lebensmonats) gegeben werden. Ein Wechsel auf von Säuglingsanfangsnahrung auf Folgenahrung im ersten Lebensjahr ist grundsätzlich nicht notwendig.
Wenn Eltern oder Geschwister von einer Allergie betroffen sind und nicht oder nicht ausschließlich Muttermilch gegeben werden kann, sollte das Baby in den ersten sechs Lebensmonaten mit einer HA-Nahrung (hydrolisierte Säuglingsnahrung) gefüttert werden.
Spezialnahrungen für Säuglinge sind sogenannte „diätetische Lebensmittel“, die einem besonderen medizinischen Zweck dienen. Sie sollten nur nach Rücksprache mit dem Kinderarzt und unter ärztlicher Aufsicht verwendet werden, um schwerwiegende Erkrankungen nicht zu übersehen.
Generell ist von der eigenen Herstellung einer Flaschennahrung für Säuglinge dringend abzuraten, da keine Tiermilch in Ihrer Zusammensetzung der Frauenmilch entspricht. Sowohl ein Zuviel als auch ein Zuwenig an lebenswichtiger Nährstoffen birgt ernste gesundheitliche Risiken.
Weiterführende Informationen
Mehr rund ums Thema Säuglingsernährung finden Sie unter
Merkblätter rund ums Thema Stillen und Abpumpen
Buchtipp
Beikost
Mit der Beikost-Einführung sollte frühestens mit Beginn des 5. und spätestens mit Beginn des 7. Lebensmonats begonnen werden, da ab dem sechsten Monat die Muttermilch aus ernährungsphysiologischen Gründen nicht mehr ausreicht. Schritt für Schritt ersetzt die Beikost dann einzelne Stillmahlzeiten.
Beikost-Fahrplan
Mit Beginn des 5. und spätestens mit Beginn des 7. Lebensmonats wird zunächst mit einer kleinen eiswürfelgroßen Portion (2-3 Teelöffel) Gemüse-Mus oder Gemüse-Kartoffel-Mus getestet, ob das Baby bereits bereit für den Brei ist. Erste Zeichen sind, dass sich das Baby für anderes Essen interessiert, den Baby-Brei nicht mehr mit der Zunge herausstößt und es seinen Kopf stabil halten, wenn es im Sitzen etwas unterstützt wird.
Anschließend kann die Muttermilchmahlzeit am Mittag durch einen Gemüse-Kartoffel-Fleisch-Brei (ohne Zusalzen!) mit Fettzusatz ersetzt werden.
Wird der erste Brei gut akzeptiert, kann ungefähr einen Monat später (im 6. bis 8 Lebensmonat) der Getreide-Milch-Brei z.B. am Abend eingeführt werden. Er ersetzt eine weitere Brustmahlzeit. Der beigefügte Obstsaft verbessert durch seinen Vitamin C-Gehalt die Resorption von Eisen. Die Rezeptur für die Gemüsemahlzeit ändert sich nur wenig (eventuell andere Gemüsesorten etc.).
Im 7. bis 9. Lebensmonat kommt der Getreide-Obst-Brei als Zwischenmahlzeit am Nachmittag hinzu. Spätestens jetzt, ab der Einführung des dritten Breis, benötigt das Baby neben Muttermilch oder Flaschennahrung zusätzlich Wasser zum Trinken.
Im 10. bis 12. Lebensmonat findet der Übergang zum Familienessen statt. Die vier gleichwertigen Säuglingsmahlzeiten gehen über in drei Hauptmahlzeiten und zwei Zwischenmahlzeiten, um eine Annäherung an eine normale Kost zu erreichen. Anstelle des Milch-Getreide-Breis kann zu Beginn zum Beispiel Brot mit Milch gereicht werden. Anstelle des Obst-Getreide-Breis Obst.
Die Essens-Fahrpläne für Babys vom Netzwerk Junge Familie und dem Forschungsinstitut für Kinderernährung zeigen anschaulich die Übergänge von den Stillmahlzeiten über die B(r)eikost bis hin zum Essen am Familientisch innerhalb des ersten Lebensjahres.
Selbst gekocht oder aus dem Glas?
Selbst zubereiteter Brei (siehe Rezepte) ist in der Regel preiswerter, er hilft dem Baby die geschmackliche Vielfalt zu entdecken und den Geschmack zu schulen.
Fertige Babybreie müssen hohe gesetzliche Anforderungen erfüllen, sie machen weniger Arbeit und können aufgrund der Zeitersparnis eine praktische und stressfreie Alternative im Familienalltag darstellen. Bei gekauften Breien sollte immer die Zutatenliste beachtet werden. Die verwendeten Lebensmittel sollten der Grundrezeptur von selbstgekochtem Brei entsprechen. Salz und Zucker oder zuckerreiche Zutaten, die einen starken Süßgeschmack erzeugen, sollten nicht enthalten sein.
Unabhängig davon ob es sich um Selbstgekochtes oder ein Fertigprodukt handelt – die Portionsgröße wird vom Alter und Appetit des Kindes bestimmt und nicht vom Rezept oder dem Gläscheninhalt. Das Verhältnis der einzelnen Zutaten zueinander sollte allerdings gleich bleiben und der Grundrezeptur entsprechen.
Grundrezepte für Babybreie
Gemüse-Kartoffel-Fleisch-Brei
- 100 g geputztes Gemüse (z.B. Karotten, Zucchini, Kürbis, Pastinake, Kohlrabi, Brokkoli,…)
- 50 g Kartoffeln ohne Schale (Nudeln, Reis oder anderes Getreide gekocht)
- 30 g Fleisch oder Fisch
- 1,5 EL (15 ml) Obstsaft oder Obstpüree als Nachtisch
- 1 EL (10 g) Rapsöl
Gemüse-Kartoffel-Getreide-Brei (bei vegetarischer Ernährung)
- 100 g geputztes Gemüse (z.B. Karotten, Zucchini, Kürbis, Pastinake, Kohlrabi, Brokkoli,…)
- 50 g Kartoffeln ohne Schale (Nudeln, Reis oder anderes Getreide gekocht)
- 10 g Haferflocken
- 1,5 EL (15 ml) Obstsaft oder Obstpüree als Nachtisch
- 1 EL (10 g) Rapsöl
Milch-Getreide-Breis
- 200 g Vollmilch 3,5% (keine Roh- und Vorzugsmilch)
- 20 g Vollkorn-Getreide (Flocken oder Grieß)
- 2 EL (ca. 20 g) Obstsaft, -püree (z.B. Orangensaft)
Getreide-Obst-Brei
- 90 ml Wasser
- 20 g Vollkorn-Getreide (Flocken oder Grieß)
- 100 g Obst, als Püree, zerdrückt oder fein gerieben (z.B. Apfel, Banane, Birne,…)
- 1 TL (5 g) Rapsöl
Quellen:
Netzwerk Junge Familie - Beikosteinführung
Netzwerk Junge Familie - Rezepte
Forschungsinstitut für Kinderernährung (FKE)